Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Rechtsgrundlage
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anforderungen an Barrierefreiheit für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen (pdf)
- Anforderungen an Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude (pdf)
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (pdf)
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (Online-Formular)
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung (Online-Formular)
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA) (pdf)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (pdf)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA) (pdf)
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen (pdf)
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA) (pdf)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag) (pdf)
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag) (pdf)
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters (pdf)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (pdf)
- Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB (pdf)
- Erklärung zum Kriterienkatalog (pdf)
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges (pdf)
- Informationsblatt Barrierefreies Bauen (pdf)
- Mitteilung über Baubeginn (pdf)
- Vorbescheid beantragen (pdf)
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (pdf)
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Informationen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Gebühren (Kosten)
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
Erwartete Kosten der Bauausführung
Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
SG Bauaufsicht
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt






