Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Allgemeine Informationen
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Gebühren (Kosten)
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Weitere Informationen
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Pollow
034632 40153
034632 40135






