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Familien- und Erziehungsberatung beantragen

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

38 Familienberatungsstellen werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle(n)

SG Sozialer Dienst

Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)
Adresse
Kirchplan 1
06268 Querfurt, Stadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS