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Verunreinigung von Straßen melden

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.

Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.

Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.

Zuständige Stelle

Weitere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt Ihnen das jeweils zuständige Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Herr Paust
Telefon 034632 40151
Telefax 034632 40135

Herr Röhl
Telefon 034632 40152
Telefax 034632 40135

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS