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Jagdschein beantragen

Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Gebühren (Kosten)

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

Weitere Informationen

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

Rechtsgrundlage

Formulare

Zuständige Stelle(n)

SG Öffentliche Ordnung

Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

Untere Jagdbehörde

Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS