Veranstaltung anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Gebühren (Kosten)
Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Zuständige Stelle
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135






