Aufnahme am Gymnasium anmelden
Allgemeine Informationen
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Erforderliche Unterlagen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Weitere Informationen
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage
- § 6 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Gymnasium | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Sek I-Üg-VO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom ... | gültig ab: 01.08.2004
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Freies Gymnasium "Geiseltal"
Adresse
Johannes-Schlaf-Straße 7
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Gymnasium Landsberg
Adresse
Bergstraße 19
06188 Landsberg
Landesgymnasium für Musik, Wernigerode
Adresse
Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode, Stadt
Landesschule Pforta
Adresse
Schulstraße 12
06628 Schulpforte
Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt






