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Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.

Weitere Informationen

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Pollow
Telefon 034632 40153
Telefax 034632 40135


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