Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Allgemeine Informationen
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135






