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Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis

  • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Ihrer fachlichen Eignung

und gegebenenfalls

  • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
  • bestimmter räumlicher Verhältnisse

Gebühren (Kosten)

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Rechtsgrundlage

Formulare

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Kultur & Tourismus

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS