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Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

15.01.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Gebühren hängen von der jeweiligen Ausnahmegenehmigung ab.

Fristen

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Allgemeine Informationen

Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich: 

  • Vorschriften zur Straßenbenutzung
  • Regelungen zum Halten und Parken
  • Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
  • Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
  • Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
  • Verbot, 
    • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
    • Personen zu transportieren
    • Verkehrshindernisse zu bereiten 
    • Lautsprecher zu nutzen
    • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
    • sonn- oder feiertags zu fahren
    • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
 

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Zuständige Stelle(n)

SG Verkehr

Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Herr Paust
Telefon 034632 40151
Telefax 034632 40135

Herr Röhl
Telefon 034632 40152
Telefax 034632 40135

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 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS