Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Gebühren (Kosten)

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Fristen

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Anträge / Formulare

Weitere Informationen

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle(n)

SG Verkehr

Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Herr Paust
Telefon 034632 40151
Telefax 034632 40135

Herr Röhl
Telefon 034632 40152
Telefax 034632 40135

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS