Es können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie zum Beispiel die Zulassung als Tiertransporteur beziehungsweise als Viehhändler, Baugenehmigungen, Genehmigung von Tierversuchen oder artenschutzrechtliche Genehmigungen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.