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Hund anmelden

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Herr Paust
Telefon 034632 40151
Telefax 034632 40135

Herr Röhl
Telefon 034632 40152
Telefax 034632 40135

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS