Hundehaltung abmelden
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren (Kosten)
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135






