Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Fristen
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Heimaufsicht
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Peer-Arne Osterland
0391 567-2442






