Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Weitere Informationen
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Fachlich freigegeben am
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)






