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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Allgemeine Informationen

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Fristen

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

05.07.2023

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung

Adresse
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)

SG Immissionsschutz

Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

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