Melderegisterauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Gebühren (Kosten)
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Weitere Informationen
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Pollow
034632 40153
034632 40135






