Eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung sowie eine Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen (Beitragsordnung).
Der Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit (Vereinsregisterauszug) und eine Liste mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder.
Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung (beglaubigte Zweitschrift der Versicherungspolice).
Ein Verzeichnis der Beratungsstellen, deren Eröffnung im Bezirk der Aufsichtsbehörde vorgesehen ist.