Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Allgemeine Informationen
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Bauhof
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Pietsch
034632 20588






