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Beschwerde wegen Lichtbelästigung einreichen

Allgemeine Informationen

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwegen sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch das Licht gestört werden, können Sie sich beschweren. Die zuständige Behörde prüft dann, ob das Licht die gesetzlichen Richtwerte überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass das Licht zu hell ist, können Maßnahmen eingeleitet werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Alternativ können Sie sich auch an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt wenden.

Zuständige Stelle(n)

SG Immissionsschutz

Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

   MM 

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ExWoSt

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