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Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen

Allgemeine Informationen

Der "Beratende Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bescheinigt seinem Träger oder seiner Trägerin besondere Merkmale.

Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen.

Sie sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.

Wenn Sie als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein wollen, müssen Sie die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind Sie automatisch auch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Beratende Ingenieure oder Beratende Ingenieurinnen  der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
  • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
  • Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
  • Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des vollständigen Prüfungszeugnisses
  • Beruflicher Werdegang ab Ingenieurabschluss
  • Nachweis der 2-jährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 
  • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit (z. B. Gesellschaftervertrag)

Fristen

Keine.

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure.

Weitere Informationen

Neben den beratenden Ingenieuren können auch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Sachverständige als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

Auf den Internetseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Hier stehen Ihnen auch Anträge und Formulare zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Adresse
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS