Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Gebühr
Gebühr
100 EUR (FIX)
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr
50 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Weitere Informationen
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.
Allgemeine Informationen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind
- der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt, und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
- der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.






