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Krankenversicherungsbeitrag für Studierende

Allgemeine Informationen

Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.

Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.

Voraussetzungen

  • Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
  • Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich. 

Erforderliche Unterlagen

- Immatrikulationsbescheinigung

Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband

Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS