Ärztliche Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Person erhalten
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der
- Verhütung,
- Früherkennung und
- Therapie
von Krankheiten.
Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.
Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in
- medizinischen Versorgungszentren,
- Praxen oder
- ambulanten Einrichtungen sein.
Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Behandlungsschein
Gebühren (Kosten)
In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Zuständige Stelle(n)
GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt






