Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Sozialamt. Mit Ihrer Vorsprache dort stellen Sie auch gleichzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe.
Das Sozialamt prüft dann, ob Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben und somit bei einer Krankenversicherung als Mitglied angemeldet werden können.
Sollten Sie keinen Anspruch haben, können Sie auch nicht bei einer Krankenversicherung angemeldet werden.
In diesem Fall wird geprüft, ob die Hilfe zur Gesundheit für Ihr Kind vom Sozialamt übernommen werden kann. Hierzu müssen Sie unter Umständen weitere Unterlagen einreichen. Sie erhalten nach der Prüfung einen Bescheid vom Sozialamt. Darin stehen die Art, der Umfang und die Dauer der bewilligten Leistung.
Bei einem Notfall müssen Sie vorab keinen Antrag stellen.