Für die Überwachung exponierter Personen nach Strahlenschutzrecht brauchen Sie eine Ermächtigung. Diese müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Hierfür müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Approbation als Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes
- erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung
Die Fachkunde müssen Sie vorab bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantragen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Behörde die Ermächtigung. Die Ermächtigung ist befristet auf 5 Jahre.