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Feldes- und Förderabgabeerklärung ändern

Allgemeine Informationen

Wenn Sie erkennen, dass in Ihrer abgegebene Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben hinterlegt sind und dass es dadurch zu einer zu geringen Zahlung kommen kann oder bereits gekommen ist, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Nachzahlungen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Mitteilung entrichten.

Voraussetzungen

Sobald Sie bemerken, dass Angaben Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung nicht korrekt sind, müssen Sie dies anzeigen und gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten.

Gebühren (Kosten)

Gegebenenfalls Nachzahlungen.

Fristen

Ergibt sich durch die Änderung eine Nachzahlung, dann müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach der Anzeige bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der jeweiligen Festsetzungsfrist.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stelle. Sie erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Adresse
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)

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