Einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher können alle Personen stellen, die in Ihrem Herkunftsland qualifiziert sind, als Erzieherin oder Erzieher zu arbeiten.
Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben.
Die staatliche Anerkennung für den Beruf „staatlich anerkannte Erzieherin"/ „staatlich anerkannter Erzieher" wird erteilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Ausbildungsnachweis ist mit der deutschen Ausbildung des Erziehers oder der Erzieherin vergleichbar
- Sie durften auch in Ihrem Ausbildungsstaat als Erzieher oder Erzieherin arbeiten.
- Zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation gibt es keine wesentlichen Unterschiede.