Abweichende Ruhezeit beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:
- Sie stellen beim Landesamt für Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar
- bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
- bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Erforderliche Unterlagen
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
- Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
- Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
- Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird
Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
- Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)






