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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.

Weitere Informationen

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle(n)

Gewerbewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt


Zuständiger Mitarbeiter

Frau Urban-Luky
Telefon 034632 40156
Telefax 034632 40135

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