Gewerbelegitimationskarte beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.
Weitere Informationen
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Zuständige Stelle(n)
Gewerbewesen
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Urban-Luky
034632 40156
034632 40135






