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Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin Europäisch - Entlassung aus der RA-Kammer beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Verzicht  der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

Fristen

  • keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

Anträge / Formulare

•    Schriftform erforderlich: ja
•    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)

Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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ExWoSt

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