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Unternehmen steuerlich abmelden

Allgemeine Informationen

Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

  • gewerblichen Tätigkeit,
  • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
  • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

  • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  • Auflösung einer Körperschaft oder
  • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium des Landes Hessen

Fachlich freigegeben am

03.12.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Finanzamt Merseburg

Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

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