Für eine genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, muss vor Errichtung und Betrieb oder vor Änderungen bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragt werden, wenn sich durch den Betrieb oder die Änderungen störfallrelevante Auswirkungen ergeben können.
Kommt die Behörde bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung zu der Entscheidung, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat und damit eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie ebenfalls bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung für diese störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrechtliche Änderung beantragen.