Verkehrszeichen aufstellen
Allgemeine Informationen
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen,
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren,
- Parkscheinautomaten,
- Geländer,
- Absperrgeräte,
- Leiteinrichtungen
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)
Die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).
Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt






