Wenn Sie eine Anlage betreiben, in der flüchtige, organische Lösemittel (volatile organic compounds, VOC) verwendet werden, müssen Sie die Lösemittelemissionen regelmäßig messen lassen.
Typische Einsatzgebiete sind beispielsweise
- KFZ-Lackierereien,
- Druckereien oder
- Textilreinigungen.
Die Einzelmessungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder eine sachverständige Person durchführen lassen. Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie unverzüglich einen Messbericht erstellen oder erstellen lassen. Auf Verlangen der zuständigen Immissionsschutzbehörde müssen Sie den Messbericht vorlegen.
Sie können ausnahmsweise auf Einzelmessungen verzichten, wenn Ihre Anlage zur Überwachung der Emissionen bereits mit einer kontinuierlich aufzeichnenden Messeinrichtung ausgestattet ist.