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Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)

Weitere Informationen

Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja 

Schriftform erforderlich: Ja 

Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 

Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde. 

  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen. 

  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung 

  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis) 

  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen). 

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben. 

  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können. 

  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen 

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz

Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)

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