Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung benötigen Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs .
Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.
Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob
-
Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.