Als Betreiber einer gentechnischen Anlage haben Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde mitzuteilen. Hierunter fällt unter anderem auch die Einstellung eines Betriebes. Die Beabsichtigung der Einstellung muss der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Mitteilung sind die Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung beizufügen. Hiernach muss auch nach der Einstellung sichergestellt sein, dass keine Gefahren für Rechtsgüter bestehen.
Teilen Sie der Behörde den Zeitpunkt der Einstellung mit.