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Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins beantragen

Allgemeine Informationen

Qualifizierungsbausteine sind Lerneinheiten, die Jugendliche auf ihre Berufsausbildung vorbereiten.

Wenn Sie als Betrieb oder Bildungseinrichtung Vorbereitungen für Berufsausbildungen anbieten, können Sie verschiedene Qualifizierungsbausteine entwickeln. Für einen Qualifizierungsbaustein müssen Sie eine Bestätigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihre Qualifizierungsbausteine:

  • beziehen sich auf eine Ausbildungsordnung oder einen Ausbildungsplan,
  • orientieren sich an der regionalen Arbeitsmarktsituation,
  • sind inhaltlich und zeitlich begrenzt sowie in sich abgeschlossen und
  • schließen mit einem Kompetenznachweis ab.

Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein sollte zwischen 140 und 420 Stunden dauern. Dies entspricht beispielsweise 4 bis 12 Arbeitswochen, wenn

  • die Arbeitswoche 5 Arbeitstage hat
  • ein Arbeitstag 7 Stunden hat.

In besonderen Fällen können Sie von dieser Dauer abweichen. Das engt die Gesamtdauer der Berufsausbildungsvorbereitung nicht ein, da die Teilnehmenden mehrere unterschiedliche oder aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine absolvieren können.

Bei der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einhalten und sich auf den Ausbildungsrahmenplan beziehen.

Als Betrieb können Sie die Qualifizierungsbausteine innerhalb der rechtlichen Vorgaben individuell an Ihre Qualifizierungsmöglichkeiten anpassen.

Voraussetzungen

  • Sie bieten eine  Berufsausbildungsvorbereitung an.
  • Sie greifen Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe auf.
  • Für jeden Qualifizierungsbaustein gibt es eine Beschreibung, die folgende Punkte beinhaltet:
    • Bezeichnung des Bausteins,
    • zugrunde liegender Ausbildungsberuf,
    • Qualifizierungsziel,
    • zu vermittelnde Tätigkeiten in Bezug auf Ausbildungsrahmenplan,
    • Dauer der Vermittlung,
    • Art der Leistungsfeststellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Qualifizierungsbausteins

Fristen

Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle bevor der Qualifizierungsbaustein startet.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Wenden Sie sich an die für die Berufsausbildung zuständige Stelle. Diese kann in Sachsen-Anhalt sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • das Landesverwaltungsamt für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft.

Weitere Informationen

Um die Nähe zu einem anerkannten Ausbildungsberuf zu gewährleisten, muss die zuständige Stelle den Qualifikationsbaustein vor dem Start bestätigen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Fachlich freigegeben am

22.07.2025

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Halle

Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)

Kammern in Sachsen-Anhalt

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 MT 

 NKI 

ExWoSt

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