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Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

30.04.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
29 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
lfd. Nr. 90a, Tarifstelle 1

Gebühr
50 EUR (FIX)

Reisekostenpauschale, die für jede örtliche Kontrolle anfällt.

Fachlich freigegeben durch

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). 
Registrierungspflichtig sind 

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder 
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. 

 Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. 

Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein. 

Fristen

Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive Lageplan des Betriebes mit allen Standorten der einzelnen Ställe sowie Lage und Größe aller Auslaufflächen im Falle der Freilandhaltung und ökologischen Erzeugung

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).

Voraussetzungen

  • Sie halten 350 oder mehr Legehennen.
  • Die Hühnerhaltung ist durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.  
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt. 
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen gewährleistet. 
     

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag. 
  • Ggf. erhalten Sie Rückfragen der Behörde.  
  • Die Behörde prüft die Einhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
  • Die Behörde registriert den Betrieb und erteilt eine Kennnummer. 

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

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