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Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

23.02.2024

Allgemeine Informationen

Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. 

Weitere Informationen

Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.

Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.

Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.

Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.

Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.

Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit mindestens vier bis sechs Wochen rechnen.

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Zuständige Stelle

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Adresse
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

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