Sie weisen nach, dass das anwendende Personal Nachweis der zur Anwendung passenden Fachkunde hat. Dazu gehören:
- Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
- Optische Strahlung
- Ultraschall
- EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
- EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation
Die Nachweise müssen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein.
Ihr ärztliches Personal benötigt die oben beschriebene Fachkunde nicht. Hierbei wird die Approbation als Ärztin oder Arzt und eine entsprechende Weiterbildung beziehungsweise Sachkenntnisse benötigt.