Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen beispielsweise Nutztiere züchten, offizielle Zuchtbücher führen oder Zuchtbescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie Ihren Verband oder Ihr Unternehmen staatlich anerkennen lassen.
Dies betrifft die Zucht aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten. Dazu zählen
- folgende reinrassige Zuchttiere:
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und
- Equiden, das heißt Einhufer, sowie
- Hybridzuchtschweine, das heißt gezielte Kreuzungen zwischen Schweinerassen.
Als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen müssen Sie nationale und europäische tierzuchtrechtliche Bestimmungen einhalten, die die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Europäische Union regeln.