Die Erlaubnis beziehungsweise die Gemeinschaftslizenz Ihnen als Unternehmer, tatsächlichem und dauerhaften Unternehmenssitz in Deutschland hat, erteilt, wenn
- Sie und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
- Sie oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind/ist und
- die Voraussetzungen an eine ständige Niederlassung erfüllt sind.
Für jedes von Ihnen eingesetzten Kraftfahrzeugen wird durch die zuständige Verkehrsbehörde eine Ausfertigung der Erlaubnis beziehungsweise. eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz ausgestellt, welche im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Ihr Unternehmen benötigt Eigenkapital. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Als Unternehmen, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder -kombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet, benötigen Sie 1.800 Euro für das erste Fahrzeug und 900 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug als nachzuweisendes Eigenkapital. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Fachlich geeignet ist eine Person, wenn sie eine Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.
Fachlich geeignet sind auch Personen, die in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen (mindestens zehn Jahre) in einem Güterkraftverkehrsunternehmen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben.