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Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
 

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung

Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

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ExWoSt

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