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Öffentliche Zahlungsaufforderung – Sondertermin Grundsteuer als Jahresbetrag

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Öffentliche Zahlungsaufforderung – Sondertermin Grundsteuer als Jahresbetrag

 

Die Stadtkasse weist darauf hin, dass spätestens bis 01.07.2025 die Grundsteuer 2025 als Jahressteuer zur Zahlung fällig war. Dieser Zahlungstermin betrifft nur die steuerpflichtigen Bürger, welche die Zahlung als Jahressteuer beantragt haben! Für alle anderen Veranlagungen ist die Fälligkeit auf den 15.02./15.05./15.08./15.11 eines jeden Jahres gesetzt.

 

Die Höhe des Jahresbetrages entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuerbescheid.

 

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

 

Saalesparkasse IBAN: DE53 8005 3762 3540 0004 10

 

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Sofern Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (ab dem Tag der Fälligkeit). Sollten die fälligen Beträge nicht rechtzeitig auf dem Konto der Verwaltung eingehen und die Stadtkasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die zusätzlich zu den Säumniszuschlägen durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Stadt Mücheln (Geiseltal) nicht.

 

Mücheln, 07.05.2025
Simone Harnisch
Amtsleiterin Finanzen

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