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Badeverbot am Strandbad Stöbnitz

Badeverbot am Strandbad Stöbnitz (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Badeverbot am Strandbad Stöbnitz

Merseburg, 08.09.2026

Pressemitteilung

 

Auf der Grundlage der Badegewässerverordnung Sachsen-Anhalt überwacht das Gesundheitsamt in regelmäßigen Abständen die offiziell zugelassenen Badegewässer.
Dabei erfolgt u.a. auch die Entnahme von Wasserproben, um die mikrobiologische Beschaffenheit des Badewassers zu analysieren.


Bei der letzten Beprobung am 31. August 2026 wurden an der Badestelle Stöbnitz am Geiseltalsee deutlich erhöhte Messwerte für Escherichia coli und intestinale Enterokokken festgestellt. Die daraufhin am 03. September 2026 entnommene Nachprobe hat diese Werte erneut bestätigt, so dass eine gesundheitliche Gefährdung der Badegäste nicht ausgeschlossen werden kann.
Die nachgewiesenen Bakterien können neben Magen-Darm-Erkrankungen unter Umständen auch schwere Erkrankungen bei Kindern oder immungeschwächten Personen auslösen.


Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste muss mit Wirkung vom 07. September 2026 ein zeitweiliges Badeverbot für den Strandabschnitt Stöbnitz ausgesprochen werden. Die Zulassung des Badens nach 1.2 der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem südlichen Geiseltalsee (Punkt 1.2) an der Halbinsel Stöbnitz (Gemarkung Mücheln, Flur 32, Flurstücke 472 und 473) kann damit [durch das vorübergehende Verbot des Gesundheitsamtes] derzeit nicht vollzogen werden.
 

Das Badeverbot kann erst aufgehoben werden, wenn bei erneuten Proben einwandfreie Ergebnisse vorliegen.
 

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