Hund an/ab/ummelden
Hund steuerlich anmelden/abmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.
Frist
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb zwei Wochen
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nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
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nach Ihrem Umzug nach Mücheln (Geiseltal)
Sie müssen den Hund auch dann anmelden
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wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
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wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund
Der Hund ist spätestens nach 3 Monaten steuerpflichtig.
Voraussetzung
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Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt
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Hundehaltung in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen
Sie halten den Hund in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen, zum Beispiel in Ihrem Oechlitzer Haushalt.
Erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung
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Hundeanmeldung
(Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail) - Transponderchipnummer
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Vorlage Kopie Tierhalterhaftpflichtversicherung
Zur Abmeldung
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Bei Tod: Bescheinigung Tierarzt
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Bei Verkauf: Daten des neuen Besitzers
Zur Ummeldung
Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke
Das Ordnungsamt gibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke aus. Nur in diesen Fällen ist es erforderlich, die Ersatzsteuermarke persönlich im Ordnungsamt abzuholen, da Sie an Amtsstelle eine Erklärung zum Verlust der Hundesteuermarke abgeben müssen. Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.
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Antrag auf Erteilung einer Ersatz-Hundesteuermarke
(Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (z.B. Blindenhunde).
