Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hund an/ab/ummelden

Hund steuerlich anmelden/abmelden


Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.

Frist

Sie müssen den Hund anmelden innerhalb zwei Wochen

  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder

  • nach Ihrem Umzug nach Mücheln (Geiseltal)

 

Sie müssen den Hund auch dann anmelden​​​​​

  • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;

  • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund

 

Der Hund ist spätestens nach 3 Monaten steuerpflichtig.

Voraussetzung

  • Halterin oder Halter

    Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt

  • Hundehaltung in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen

    Sie halten den Hund in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen, zum Beispiel in Ihrem Oechlitzer Haushalt.​​​​​

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung

  • Hundeanmeldung
    (Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail)

  • Transponderchipnummer
  • Vorlage Kopie Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

Zur Abmeldung

 

Zur Ummeldung

Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke

 

Der Amtsbereich Finanzen / Steuern vergibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke. In diesen Fällen ist es notwendig den unten eingestellten Antrag "Erteilung einer Ersatz-Hundesteuermarke" auszufüllen und unterschrieben dem Amtsbereich zukommen zu lassen.

 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (z.B. Blindenhunde).

Hunde

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA