Hund an/ab/ummelden
Hund steuerlich anmelden/abmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.
Frist
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb zwei Wochen
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nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
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nach Ihrem Umzug nach Mücheln (Geiseltal)
Sie müssen den Hund auch dann anmelden
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wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
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wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund
Der Hund ist spätestens nach 3 Monaten steuerpflichtig.
Voraussetzung
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Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt
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Hundehaltung in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen
Sie halten den Hund in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen, zum Beispiel in Ihrem Oechlitzer Haushalt.
Erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung
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Hundeanmeldung
(Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail) - Transponderchipnummer
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Vorlage Kopie Tierhalterhaftpflichtversicherung
Zur Abmeldung
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Bei Tod: Bescheinigung Tierarzt
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Bei Verkauf: Daten des neuen Besitzers
Zur Ummeldung
Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke
Der Amtsbereich Finanzen / Steuern vergibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke. In diesen Fällen ist es notwendig den unten eingestellten Antrag "Erteilung einer Ersatz-Hundesteuermarke" auszufüllen und unterschrieben dem Amtsbereich zukommen zu lassen.
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Antrag auf Erteilung einer Ersatz-Hundesteuermarke
(Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (z.B. Blindenhunde).