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Hund an/ab/ummelden

Hund steuerlich anmelden/abmelden


Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.

Frist

Sie müssen den Hund anmelden innerhalb zwei Wochen

  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder

  • nach Ihrem Umzug nach Mücheln (Geiseltal)

 

Sie müssen den Hund auch dann anmelden​​​​​

  • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;

  • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund

 

Der Hund ist spätestens nach 3 Monaten steuerpflichtig.

Voraussetzung

  • Halterin oder Halter

    Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt

  • Hundehaltung in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen

    Sie halten den Hund in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen, zum Beispiel in Ihrem Oechlitzer Haushalt.​​​​​

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung

  • Hundeanmeldung
    (Sie können das Formular direkt online ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie es uns per Post, per Fax oder per E-Mail)

  • Transponderchipnummer
  • Vorlage Kopie Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

Zur Abmeldung

 

Zur Ummeldung

Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke

Das Ordnungsamt gibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke aus. Nur in diesen Fällen ist es erforderlich, die Ersatzsteuermarke persönlich im Ordnungsamt abzuholen, da Sie an Amtsstelle eine Erklärung zum Verlust der Hundesteuermarke abgeben müssen. Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.

 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (z.B. Blindenhunde).

Hunde

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr